Allgemeine Geschäftsbedingung

1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz-und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des THE OMNIA Mountain Lodge AG (im folgenden THE OMNIA genannt) an Kunden. Sämtliche Offerten des THE OMNIA basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservierung durch den Veranstalter erhält dieser vom THE OMNIA eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per Mail, Fax oder Brief). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung des THE OMNIA an den Kunden zustande.

3. Leistungen, Zahlungen und Preise

3.1 Das THE OMNIA verpflichtet sich, die vom Kunden bestellten und vom THE OMNIA schriftlich zugesagten Leistungen zu erbringen.

3.2 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und schließen die Mehrwertsteuer (MwSt.) ein.

3.3 Das THE OMNIA ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Kunde seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäß nach, ist das THE OMNIA berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist dem THE OMNIA für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

3.4 Sofern keine Anzahlung vom THE OMNIA verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisetag vom Kunden per Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist das THE OMNIA berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten.

3.5 Preisänderungen durch das THE OMNIA bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Haftung

4.1 Der Kunde haftet gegenüber dem THE OMNIA für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitreisenden oder andere Dritte verursacht werden. Das THE OMNIA lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Kunden, Mitreisenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Austellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Kunden, Mitreisenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Kunden. Das THE OMNIA kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Kunden verlangen

4.2 Der Kunde ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, das THE OMNIA vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Mitreisenden und Gästen)aufgrund seines Aufenthalts gegen das THE OMNIA erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen.

4.3 Das THE OMNIA haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder außervertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird wegbedungen. Bei Vermittlungexterner Dienstleistungen übernimmt das THE OMNIA keinerlei Haftung für die vom Kunden bestellte Leistung.

5. Rücktritt des THE OMNIA

5.1 Ist die vom THE OMNIA vertraglich zu erbringende Leistung durch höhere Gewalt (gemäß Schweizer Verständnis insbesondere Naturkatastrophe wie Sturmwinde, Überschwemmungen oder Erdbeben oder Brand, Geiselnahmen, Krieg, Unruhen, Atom- & Reaktorunfälle, Streiks, unvorhersehbare behördliche Restriktionen usw.) oder andere vom THE OMNIA nicht zu vertretende Umstände ganz oder teilweise wesentlich erschwert oder unmöglich, kann das THE OMNIA im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

5.2 Das THE OMNIA ist zudem zum entschädigungslosen Rücktritt berechtigt, falls begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass der Aufenthalt den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des THE OMNIA in der Öffentlichkeit gefährden kann oder der Veranstalter gegen Ziffer 12 dieser AGB verstößt. Allfällige Schadenersatzansprüche des THE OMNIA gegenüber dem Kunden bleiben ausdrücklich vorbehalten.

6. Rücktritt des Kunden
Ist es dem Kunden infolge höherer Gewalt unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

7. Anreise- und Abreisezeiten
Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 12.00 Uhr zu verlassen.

8. Annullierungsbedingen Hotelzimmer

8.1 Absagen einer Reservierung von Hotelzimmern müssen dem THE OMNIA möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise.

8.1.1 bis zu 14 Tage vor der ersten Nacht der Buchung kostenfrei
Bei zu später Annullierung behält THE OMNIA sich das Recht vor, den gesamten Aufenthalt in Rechnung zu stellen.

8.2 Für sämtliche Annullierungen gilt zudem, dass im Voraus erbrachte Leistungen des THE OMNIA und seiner Partner in jedem Fall vollumfänglich zu bezahlen sind.

9. Umbuchungen durch das THE OMNIA
Wenn das THE OMNIA dem Kunden ein oder mehrere gebuchte Zimmer aus irgendeinem Grund nicht zur Verfügung stellen kann, wird das THE OMNIA dem Kunden ein gleichwertiges Zimmer zur Verfügung stellen. Ist kein gleichwertiges Zimmer verfügbar, wird das THE OMNIA dem Kunden ein verfügbares Zimmer einer anderen Kategorie zur Verfügung stellen.

10. Feuerpolizeiliche Regelungen/andere Sicherheitsvorschriften/
Anbringen von Dekorationsmaterialien

10.1 Der Bucher verpflichtet sich, die feuerpolizeilichen Regelungen des THE OMNIA, insbesondere das Freihalten von Fluchtwegen, die Einhaltung des Rauchverbots usw., einzuhalten. Auch eingebrachtes Dekorationsmaterial durch den Bucher muss den feuerpolizeilichen Regelungen entsprechen.

10.2 Der Bucher ist im Übrigen dafür verantwortlich, dass nicht mehr Personen Einlass gewährt wird, als dies dem Fassungsvermögen des entsprechenden Raumes entspricht. Verbindlich sind dafür die vom THE OMNIA angegebenen Höchstzahlen. Im Fall einer Zuwiderhandlung lehnt das THE OMNIA jede Haftung ab

10.3 Das Anbringen von Dekorationsmaterialien und sonstigen Gegenständen an Wänden, Türen und Decken erfordert immer das vorgängige Einverständnis des THE OMNIA, der Bucher haftet für jeglichen dem THE OMNIA daraus entstehenden Schaden.

11. Drucksachen/Medienanzeigen
Die Verwendung von Logos des THE OMNIA in jeglicher Form durch den Bucher bedarf immer der vorgängigen schriftlichen Genehmigung. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung, ist das THE OMNIA berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Bucher ist dem THE OMNIA für den daraus entstehenden Schaden haftbar.

12. Annullierungsbedingungen von Spa-Behandlungen
Annullierungen von Behandlungen haben das THE OMNIA spätestens 8 Stunden vor dem Behandlungstermin zu erreichen. Bei einer Stornierung innerhalb von 8 Stunden vor dem Behandlungstermin wird der volle Rechnungsbetrag verrechnet.

Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Anwendbar auf den Vertrag ist ausschließlich Schweizer Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Visp. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In einem solchen Fall wird die rechtsunwirksame Bestimmung durch eine sinngemäße ähnliche, aber wirksame Bestimmung ersetzt.

Zermatt, Juni 2023